11. Juli 2022

VSW-Maßnahmenprogramm „Sachsen hilft weiter“

Wir unterbreiten der Staatsregierung folgenden Vorschlag, der geeignet ist, die noch bestehenden Lücken zügig und verantwortungsbewusst zu schließen:

  1. Ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro je Beschäftigten für die kleinen Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern, also in Summe max. 150.000 Euro zur Überbrückung der Umsatzrückgänge und Zahlungsausfälle, um diese Firmen in die Lage zu versetzen, die Wiederaufnahme des Geschäfts in den nächsten Wochen finanzieren zu können.
  2. Mittelständische Unternehmen im Bereich 50 bis 250 Mitarbeiter sollen keinen Zuschuss, aber ein besichertes Nachrangdarlehen erhalten, bemessen am durchschnittlichen Liquiditätsbedarf für zwei Monate zwischen 1,5 und 6 Mio. Euro (berechnet entsprechend der Bundesbank-Statistik).

Es versteht sich von selbst, dass diese Gelder ausschließlich zur Stabilisierung der Unternehmen eingesetzt und nicht entnommen werden dürfen.

Diese Maßnahmen, so Dr. Brückner, sind sehr dringend. Die Unternehmen setzen dafür auf die bevorstehende Entscheidung des Sächsischen Landtages in der Sondersitzung am 09.04.2020.

In einem zweiten Teil schlagen wir die Anpassung bestehender sächsischer Programme vor, die neu dotiert werden müssen, wie jenes für die kleinen Unternehmen unter 50 Mitarbeitern (bekannt als „kleine GA“) bzw. die FuE-Projektförderung für Unternehmen, die sich den strukturellen Herausforderungen mit neuen Produkten stellen müssen.

‚Last but not least‘ bitten wir den Freistaat Sachsen um die temporäre Änderung des Bundesprogrammes zur Erleichterung von Investitionen.

VSW_Vorschlag_Massnahmenprogramm_Sachsen_hilft_weiter.pdf (177,5 KiB)