2. September 2021

Volle Zustimmung zum Jahresbericht des Rechnungshofes – Keine Streckung der Tilgungsfristen durch konsequente Prioritätensetzung

Anlässlich des vorgestellten Jahresberichts 2021 des Sächsischen Landesrechnungshofes erklärt Arbeitgeberpräsident Dr. Jörg Brückner:

„Dem diesjährigen Jahresbericht und dessen Aussagen zur Finanz- und Haushaltspolitik des Freistaates Sachsen können wir als VSW uneingeschränkt zustimmen. Er unterstreicht unsere Position, welche wir zuletzt im Rahmen der Diskussion um den Doppelhaushalt 2021/2022 deutlich gemacht haben. Dabei hat der Staat – auch nach Corona – kein Einnahme-, sondern ein Ausgabenproblem. Wir teilen die Einschätzung des Rechnungshofpräsidenten Professor Binus, wenn er von einer Schulden- statt einer Tilgungsfalle spricht und im Falle einer Streckung Ewigkeitsschulden kommen sieht.

Sachsen war bisher in der Lage, auf besondere Herausforderungen zu reagieren, dank einer soliden Finanz- und Haushaltspolitik in den vergangenen Jahrzehnten. Nach den massiven Ausgabeprogrammen der letzten drei Jahre braucht unser Land eine Rückkehr zur Sparsamkeit – gerade im staatlichen Bereich – und eine Rückbesinnung auf die Bereiche der Gesellschaft, die die Werte schaffen. Die Diskussion um die Verfassungsänderung ist da ein Alarmsignal. Spätestens mit den Worten des Rechnungshofes wird deutlich, wie ernst das Thema ist. Der Staat verteilt keine Wohltaten, am Ende ist es immer das Geld des Steuerzahlers – der Bürger und der Unternehmen.“