Zum vorliegenden Entwurf der neuen Corona-Schutz-Verordnung der Sächsischen Staatsregierung hat die VSW heute offiziell Stellung genommen. Hierzu erklärt Arbeitgeberpräsident Dr. Jörg Brückner:
„Angesichts der aktuellen Situation hilft keine Hektik, ebenso wenig wie Alleingänge ohne ausreichende Abstimmung mit anderen Bundesländern. Es braucht klare, nachvollziehbare und vor allem praktikable Maßnahmen. Es reicht nicht, auf der einen Seite weiter auf die verpflichtenden Tests der Beschäftigten zu setzen sowie den Arbeitgebern dringend zu empfehlen, allen Beschäftigten dreimal wöchentlich kostenlos einen Test anzubieten, sich auf der anderen Seite aber staatlicherseits aus der Teststrategie zurückzuziehen. Die Abschaffung des kostenlosen Bürgertests war ein Fehler. Dieser ist unverzüglich wieder einzuführen.
Auch ist die verpflichtende Einführung des 2G-Modells in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens nicht das richtige Mittel der Wahl. Angezeigt ist vielmehr, das 3G-Modell beizubehalten und konsequent durchzusetzen, anstatt einzelne Branchen in das 2G-Modell zu zwingen. Für Gastronomie und Veranstaltungen im Innenbereich wäre eine Verpflichtung und Kontrolle von Testnachweisen ohne Unterscheidung nach Impf- und Genesenenstatus in Kombination mit der Wiedereinführung des kostenlosen Bürgertests wesentlich effektiver, weil damit das taggenaue Infektionsgeschehen abgebildet wird.
Andernfalls wäre mit diesem Modell die fatale Botschaft verbunden, als Geimpfter oder Genesener wäre man vor einer Infektion gefeit und würde auch niemanden anstecken. Dass dem gerade nicht so ist, zeigt das aktuelle Geschehen.
Die VSW appelliert darüber hinaus, dass die Corona-Schutz-Verordnung eine längere Gültigkeit erfährt. Die Gesellschaft kann sich kaum noch auf die Änderung der Maßnahmen einstellen, so dass die Bereitschaft, sich den kurzfristigen Änderungen anzupassen, zusehends sinkt und eine gewisse Abwehrhaltung und Maßnahmenmüdigkeit eintritt.“