Die Auszahlung der mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 vom 23.05.2022 beschlossenen Energiepreispauschale wirft zahlreiche Anwendungsfragen auf – insbesondere zur Auszahlung durch die Arbeitgeber. Hierzu hat nun das Bundesministerium der Finanzen einen Katalog mit Fragen und Antworten veröffentlicht. Die FAQ „Energiepreispauschale (EPP)“ können Sie direkt beim Bundesfinanzministerium abrufen.
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