Die nächsten Sozialversicherungswahlen finden am 31.05.2023 statt. Was derzeit noch weit voraus anmutet, wird rasch aktuell, denn bis zum 17.11.2022 sind die Vorschlagslisten bei den Sozialversicherungsträgern einzureichen. Benennungen nach Fristablauf sind nicht möglich. So müssen wir gemeinsam die nächsten Monate nutzen und um Kandidaturen in der Unternehmerschaft werben, ein Amt in der Selbstverwaltung für die Arbeitgeberseite zu übernehmen. Konkret sind Vorschlagslisten für folgende Selbstverwaltungsgremien abzustimmen (Amtsperiode 01.06.2023 – 31.05.2029):
- Verwaltungsrat der AOK PLUS,
- Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland,
- Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland.
Auskunft über die jeweiligen Gremien gibt Ihnen dieses Informationsblatt. Nähere Informationen
zu den erforderlichen Wählbarkeitsvoraussetzungen können Sie dem Merkblatt entnehmen.
Mit Blick auf die erforderlichen Geschlechterquoten (mindestens 40 Prozent weiblich, mindestens 40 Prozent männlich) würden wir uns insbesondere über Bewerbungen von Unternehmensvertreterinnen freuen. Gern stehen Ihnen bei uns in der Geschäftsstelle für Rückfragen Ute Labisch, Tel. 0351 25593-14, ute.labisch@hsw-mail.de zur Verfügung. Wir bitten um Meldung aller Kandidaturen für die o. g. Gremien bis zum 31.08.2022 per Mail.