Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Wiedereinführung der Sonderregelung zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei leichten Atemwegserkrankungen beschlossen. Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 04.08.2022 in Kraft. Die Regelung galt bereits zu Beginn der Corona-Pandemie. Sie war zum 01.06.2022 ausgelaufen und gilt nun befristet bis zum 30.11.2022.
Die Pressemitteilung des G-BA ist unter folgendem Link erreichbar: Pressemitteilungen und Meldungen – Gemeinsamer Bundesausschuss.