4. August 2023

BDA: Rechtsgutachten zum geplanten Bundestariftreuegesetz

Die Ampelregierung plant mit dem „Bundestariftreuegesetz“ neue, anspruchsvolle Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Basis ist der Koalitionsvertrag, der vorsieht, dass die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages der jeweiligen Branche gebunden werden soll. Die Vergabe soll dabei auf einer einfachen, unbürokratischen Erklärung beruhen. Die Regierung will so die Tarifbindung in Deutschland stärken. Unternehmen sollen im Ergebnis nur noch dann einen öffentlichen Auftrag erhalten, wenn sie vom Staat ausgewählte Tariflöhne zahlen.

Die BDA hat heute ein juristisches Gutachten zu dem geplanten Koalitionsvorhaben eines Bundestariftreuegesetzes öffentlich gemacht. Das Gutachten überlassen wir Ihnen anliegend. Die BDA lehnt das Vorhaben der Ampel-Koalition ab, mit dem ein Tarifzwang bei der öffentlichen Auftragsvergabe des Bundes eingeführt werden soll. Das Gutachten bestätigt die grundsätzlichen Bedenken gegen solche Tariftreuevorgaben im Vergaberecht.

Gegenstand des Gutachtens von Herrn Professor Hartmann von der Freien Universität Berlin zum Thema „Unionsrechtliche und verfassungsrechtliche Grenzen für ein Bundestariftreuegesetz“ sind die offenen unions- und verfassungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Tariftreueanforderungen. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass der geplante Tarifzwang für die Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes unionsrechtswidrig sind und  die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG wie auch die Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG verletzen.

Über den Fortgang eines Gesetzesvorhabens, zu dem Ende des Sommers ein Entwurf vorgelegt werden soll, werden wir Sie auf dem Laufenden halten.