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15. April 2025

Gutachten stellt klar: Generationenfonds ist tabu für Haushaltskonsolidierungen!

Gemeinsame Presseinformation der Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft e.V. (VSW), des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen e.V., der Deutschen Steuergewerkschaft, Landesverband Sachsen (DSTG), des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschland, Landesverband Sachsen (BSBD), des Sächsischen Lehrerverbandes (SLV) und des Sächsischen Richtervereins (SRV)

Die heute entstehenden und in der Zukunft fälligen Aufwendungen für Versorgungsleistungen müssen in voller Höhe angespart und ausschließlich zweckgebunden verwendet werden. Generationengerechtigkeit muss auch bei schwierigen Haushaltslagen gelten!

Der Fonds ist ein zentrales Instrument zur Sicherung langfristiger staatlicher Stabilität. Deshalb haben SBB, VSW, DSTG Sachsen, SLV, BSBD Sachsen sowie der SRV zu verschiedenen Fragen im Umgang mit dem GenFonds ein rechtswissenschaftliches Gutachten bei dem Staats- und Verwaltungsrechtler Univ.-Prof. Dr. Christoph Gröpl in Auftrag gegeben.

Im Mittelpunkt steht Art. 95 Abs. 7 Satz 1 SächsVerf, wonach der Freistaat Sachsen eine auskömmliche Vorsorge für künftig entstehende Ansprüche der künftigen Versorgungsempfänger des Freistaates Sachsen auf Versorgung und Beihilfe nach Eintritt des Versorgungsfalles vorhält. Das Gutachten beleuchtet die verfassungsrechtlichen Maßgaben für den Umgang mit dem GenFonds und wirft grundlegende Fragen zur künftigen Haushaltspolitik auf.

Die Landesvorsitzende des SBB, Nannette Seidler, betont: „Uns geht es darum, dass die heutigen politischen Entscheidungen nicht zulasten kommender Generationen getroffen werden dürfen. Der Haushaltsgesetzgeber ist gut beraten, nicht in Doppelhaushalten oder Legislaturperioden zu denken und zu planen. Unsere Kinder und Enkel brauchen verlässliche eigene Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume.“

Arbeitgeberpräsident, Dr. Jörg Brückner konstatiert: „Ich freue mich über die gemeinsame Sichtweise der Sozialpartner in dieser Grundsatzfrage. Denn es war eine kluge und nachhaltige Entscheidung, die Pensionslasten über den Generationenfonds abzusichern und sie dem politischen Kleinklein bei jeder Haushaltsaufstellung zu entziehen. Dadurch wurden wichtige Investitionsspielräume geschaffen und über die Jahre erhalten. Welche Konsequenzen eine fehlende Vorsorge für Pensionsverpflichtungen hat, zeigt sich bereits in den westdeutschen Bundesländern: Dort fließen zwischen acht und elf Prozent der Landeshaushalte in die Versorgungsausgaben. Auf Sachsen übertragen würde dies mittelfristig Mehrausgaben in Milliardenhöhe bedeuten – ein haushaltspolitischer Alptraum.“

Dies bestätigt auch der Vorsitzende des SRV, Reinhard Schade: „Die Sicherung der Versorgung hat in Sachsen Verfassungsrang. Das hat der Gesetzgeber aus gutem Grund so festgelegt. In den GenFonds müssen ratierlich Zahlungen erfolgen, um die Versorgung jederzeit sicherzustellen. Hierdurch sollen Steuererhöhungen für die Versorgung wegen knapper Haushaltslage vermieden werden. Die Verfassung verbietet daher die zweckfremde Verwendung der Gelder aus dem GenFonds.“

Im Ergebnis steht fest, dass bei der Verteilung der Zuführungen zum Genfonds die Generationengerechtigkeit zu beachten ist. Somit müssen die Zuführungen möglichst periodengerecht und damit grundsätzlich gleichmäßig erfolgen.

Pressekonferenz 15. April 2025 | 10.00 Uhr | Ort: LPK-Pressezentrum
Vor Beginn der Beratungen zum DHH 2025/2026 laden die Auftraggeber (SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen e.V.; Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft e.V. (VSW); Deutsche Steuergewerkschaft, Landesverband Sachsen (DSTG); Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschland, Landesverband Sachsen (BSBD); Sächsischer Lehrerverband (SLV) und der Sächsischer Richterverein (SRV)) sowie der
Gutachtenersteller (Univ.-Prof. Dr. Christoph Gröpl) zur Vorstellung und Einordnung der juristischen Analyse ein.