Ein Jahr nach der Bundestagswahl ziehen die mitteldeutschen Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände Bilanz und blicken auf die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt in gut einem halben Jahr.
Dr. Jörg Brückner, Präsident der Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft (VSW):
„Die bisherige Bilanz der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD ist enttäuschend. Eine Wirtschaftswende ist nicht in Sicht, der angekündigte ‚Herbst der Reformen‘ blieb aus. Stattdessen erleben wir, dass die SPD ein Herzensanliegen nach dem anderen aus Zeiten der abgewählten Ampel-Koalition durchsetzt. Ich suche vergebens die Handschrift von CDU/CSU und frage mich: Wer hat diese Bundestagswahl eigentlich gewonnen?
Statt des versprochenen sofortigen Moratoriums von mindestens zwei Jahren für neue rechtliche Statistikpflichten müssen Unternehmen seit dem 1. Januar 2026 zusätzliche Bürokratie durch CBAM und die NIS2-Richtlinie bewältigen.
Auch für die Arbeitnehmer verbessert sich die Lage nicht. Die Lohnnebenkosten steuern auf die 50-Prozent-Marke zu und die Staatsquote hat diesen Wert bereits nahezu erreicht. Gelingt hier keine Trendwende, drohen Wertschöpfung ins Ausland abzuwandern und weitere Arbeitsplätze durch Rationalisierung verloren zu gehen.
Angesichts gewerkschaftlicher Maximalforderungen wurden steuerliche Anreize für Gewerkschaftsmitglieder geschaffen. Arbeitgeber warten hingegen vergeblich auf die Einlösung von Reformversprechen. Ganz im Gegenteil: Noch viel schneller ruiniert man mittelständische Unternehmen mit einer realitätsfernen Reform der Schenkungs- und Erbschaftsteuer. Bereits ein Betriebsvermögen von 5 Mio. Euro erreichen selbst kleinere Unternehmen rasch. Mein Vorschlag ist daher, die auf Betriebsvermögen entfallende Steuer nach den geltenden gesetzlichen Regelungen nicht unmittelbar abzuführen, sondern in gleicher Höhe innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren im Unternehmen zu investieren. Eine etwaige Differenz zwischen der tatsächlich getätigten Investition und der festgesetzten Steuer wäre anschließend abzuführen.“
Marco Langhof, Präsident des Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbands Sachsen-Anhalt (AWSA):
„Das Bundestariftreuegesetz ist in mehrfacher Hinsicht ein Affront: Statt Bürokratie abzubauen, wird sie weiter ausgeweitet. Das Gesetz ist eine Misstrauenserklärung gegenüber dem bestehenden wirtschafts- und arbeitsrechtlichen Ordnungsrahmen, der bislang für alle Unternehmen – ob tarifgebunden oder tariffrei – gleichermaßen galt und nun offenbar nicht mehr genügen soll. Es benachteiligt insbesondere ostdeutsche Unternehmen strukturell und verursacht dem Steuerzahler unnötige Mehrkosten – und das in Zeiten ohnehin angespannter öffentlicher Haushalte.
Dieses Gesetz stärkt nicht die Tarifautonomie – es unterläuft sie. Tarifautonomie bedeutet Freiheit zur Bindung ebenso wie Freiheit zur Nichtbindung. Wer Unternehmen faktisch vom öffentlichen Markt ausschließt, weil sie keinem Tarifvertrag unterliegen, ersetzt Wettbewerb durch staatliche Lenkung und dokumentiert zugleich ein tiefes Misstrauen gegenüber dem bestehenden Rechtsrahmen. Das widerspricht dem Geist der Sozialen Marktwirtschaft und kommt einem Systemwechsel gleich, der mit Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes nur schwer vereinbar ist.
Derartige Regelungen treffen den ostdeutschen Mittelstand ins Mark. Tarifbindung lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Wer es dennoch versucht, betreibt Wirtschaftspolitik gegen genau jenen Mittelstand, der am Wochenende auf Parteitagen als ‚Rückgrat der Wirtschaft‘ gefeiert – und von Montag bis Freitag im politischen Alltag vergessen wird.
Dass es auch anders geht, hat Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr gezeigt: Dort wurde das Vergaberecht spürbar entbürokratisiert – ein Beispiel für mehr Effizienz statt zusätzlicher Belastung.“
Hartmut Koch, Präsident des Verbands der Wirtschaft Thüringens (VWT):
„Bei der Novellierung des Arbeitszeitgesetzes droht der nächste Wortbruch. Im Koalitionsvertrag wurde, im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie stehend, die Schaffung der Möglichkeit einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit angekündigt – verbunden mit dem Ziel, die starre tägliche Acht- beziehungsweise Zehn-Stunden-Grenze zu überwinden. Genau diese Modernisierung droht nun auszubleiben.
Statt einer zeitgemäßen Reform verharrt die Politik in überholten Strukturen. Das geltende Arbeitszeitrecht stammt aus einer anderen Epoche und wird vielfach weder den Anforderungen moderner Betriebe noch den Erwartungen vieler Beschäftigter an flexible Arbeitsmodelle gerecht.
Gerade in Branchen wie neue Technologien, Pflege, Gesundheitswesen oder Gastgewerbe verhindern starre tägliche Grenzen praktikable Lösungen bei Schichtdiensten, Bereitschaftszeiten oder saisonalen Arbeitsspitzen. Die Option zur Wochenarbeitszeit darf deshalb kein bloßes Etikett bleiben. Es braucht echte betriebliche Gestaltungsspielräume und mehr Flexibilität innerhalb der Woche. Eine konsequente Einführung von Wochenarbeitszeitmodellen ist dafür der richtige und notwendige Schritt.“
Die mitteldeutschen Arbeitgeberpräsidenten erklären gemeinsam:
Wir fordern die Regierungen der drei mitteldeutschen Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf, dem geplanten Bundestariftreuegesetz im Bundesrat nicht zuzustimmen und laden stattdessen die Regierungschefs ein, mit uns eine Allianz für Mitteldeutschland zu schmieden, um gemeinsam beim Bund für Reformen einzutreten, die uns eine Wirtschaftswende ermöglichen.
