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27. März 2026

Bundestariftreuegesetz bleibt Angriff auf Tarifautonomie – zumindest stimmt der Freistaat Sachsen im Bundesrat nicht zu

Zum heute im Bundesrat beschlossenen Gesetz „zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes“ erklärt Arbeitgeberpräsident Dr. Jörg Brückner:

„Reichlich ein Jahr nach der letzten Bundestagswahl muss festgestellt werden: Bürokratie wird auf- statt abgebaut!

Zwar ist zu begrüßen, dass Lieferleistungen vollständig und ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich herausgenommen wurden, aber der ordnungspolitische Tabubruch bleibt: Das Gesetz schafft staatlich erzwungene Tarifbindung, greift in das System der Tarifautonomie ein und löst keine realen Probleme. Die Erfahrungen in den Bundesländern zeigen deutlich, dass Tariftreuegesetze keinen nachweisbaren Einfluss auf die Tarifbindung haben. Stattdessen erzeugen sie Bürokratie, Rechtsunsicherheit und Belastungen für den Mittelstand. Die Bundesregierung wiederholt damit die gleichen strukturellen Fehler wie bereits beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Tarifgebundene Unternehmen mit eigenen Haus- oder Sanierungstarifverträgen werden nicht ausgenommen, obwohl der Normenkontrollrat dies mehrfach empfohlen hat.

Die zu gewährenden Arbeitsbedingungen gehen weit über das in den bisherigen Landesregelungen Übliche hinaus und umfassen nicht nur Mindestentgelte, sondern auch Urlaubs-, Arbeitszeit- und Ruhezeitvorgaben. Besonders problematisch ist die vorgesehene selbstschuldnerische Nachunternehmerhaftung, die es in dieser Form in keinem Landesrecht gibt und erhebliche rechtliche Risiken entlang der gesamten Nachunternehmerkette schafft.

Das damit verbundene Signal an die Unternehmen ist fatal und reiht sich in die Enttäuschung über die politischen Debatten nach den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein. Es ist ein Zeichen zunehmender Entfremdung vom Wähler, wenn die Regierungsparteien im Bund nun über steuerliche Mehrbelastungen debattieren, statt über strukturelle Reformen, Bürokratieabbau und Einsparungen. Damit erweist man den Wahlkämpfern in Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern einen Bärendienst.

Denn wenn der Staat künftig nur noch mit tarifgebundenen Unternehmen Geschäfte machen will, dann sollte er folgerichtig auch auf die Steuergelder der übrigen Betriebe verzichten.“